Kommunen übernehmen Hälfte der Kosten, Ärzte verzichten auf Honorar

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In Schleswig-Holstein erhalten Gemeinden im Rahmen einer landesweiten Frühjahrsaktion Zuschüsse in Höhe von insgesamt 20.000 Euro, bereitgestellt vom Deutschen Tierschutzbund und seinem Landesverband. Zwischen dem 23. Februar und 22. März werden dort freilebende Katzen kostenlos kastriert, mit Mikrochip versehen und im FINDEFIX-System registriert. Die Aktion soll die unkontrollierte Fortpflanzung stoppen, Tierheime entlasten und langfristig das Katzenleid lindern. Für Freigängerkatzen ist 2024 eine verbindliche Kastrationspflicht vorgesehen. Ein Verordnungstext wird demnächst vorbereitet.

Rückkehrstrategie: Mikrogechippt kastrierte Straßenkatzen kehren an Fundorte Schleswig-Holstein zurück

Im Aktionszeitraum 23. Februar bis 22. März werden in Schleswig-Holstein aufgegriffene Streunerkatzen in beteiligten Gemeinden kostenfrei sterilisiert. Die Tiere erhalten während des Eingriffs einen Mikrochip und werden im FINDEFIX-System registriert. Danach kehren sie behutsam an ihre ursprünglichen Fundorte zurück. Mit dieser kontrollierten Vorgehensweise verfolgt man das Ziel, die unkontrollierte Population einzudämmen, das Leiden der Katzen nachhaltig zu reduzieren und langfristig für Stabilität im örtlichen Tierbestand zu sorgen. Initiative stärkt Tierschutz.

Mikrochip-Kennzeichnung ermöglicht landesweit eindeutige Identifikation kastrierter Straßenkatzen besonders zuverlässig

Im letzten Jahr konnten über 3.600 Straßenkatzen eingefangen, chirurgisch sterilisiert, mit Mikrochips markiert und in der zentralen Datenbank erfasst werden. Ellen Kloth, Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Landesverbands und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, würdigt das bemerkenswerte Engagement der freiwilligen Helfer und erklärt: „Wir haben den festen Willen, erneut möglichst viele Tiere kastrieren zu lassen.“ Präsident Thomas Schröder ergänzt, dass nur durch systematische und effiziente Kastrationsprogramme dauerhafte Reduzierung der Katzenpopulation gewährleistet werden kann.

Ziel der vorgeschlagenen Katzenschutzverordnung ist eine flächendeckende Regulierung der Katzenhaltung durch verpflichtende Kastration aller Freiläufer, um unkontrollierte Wurfzahlen zu reduzieren und das Tierheimaufkommen zu senken. Ferner wird eine dauerhafte Kennzeichnung über einen Mikrochip verpflichtend, um verlorene Tiere schnell zuzuordnen und Rückführungen zu erleichtern. Die obrigkeitsstaatlich geführte Registrierung sämtlicher Katzen in einer zentralen Datenbank schafft fundierte Datengrundlagen, die tierschutzpolitische Entscheidungen und gezielte Kampagnen unterstützen. Somit entsteht ein gesamtheitliches Konzept zum Katzenschutz.

Schleswig-Holstein plant, basierend auf der bisherigen Kastrationsbilanz von rund 32.000 Straßenkatzen, bis Ende des zweiten Quartals eine verbindliche und landesweite Katzenschutzverordnung zu erlassen. Diese umfassende Regelung schreibt vor, dass Freigängerkatzen kostenpflichtig kastriert, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und anschließend unverzüglich im FINDEFIX-Register erfasst werden. Ellen Kloth argumentiert, dass frühzeitige Verknüpfung dieser gesetzlichen Vorgaben mit der jährlichen Frühjahrsaktion eine effektive, dauerhaft kontrollierte und systematische Bevölkerungsregulation ermöglicht und das Katzenleid spürbar deutlich verringert.

Breite Finanzierungsbeteiligung senkt Kosten für Kommunen und entlastet Tierheime

Im Rahmen dieser Gemeinschaftsaktion stellt der Deutsche Tierschutzbund zehntausend Euro zur Verfügung, ebenso wie der Schleswig-Holsteinische Landesverband. Das Land ergänzt mit einhundertzehntausend Euro. Die Bastet Stiftung leistet via Spenden ihren Beitrag und die beteiligten Kommunen übernehmen fünfzig Prozent der tiermedizinischen Behandlungsposten. Überdies verzichten die Veterinärmediziner pro Eingriff auf ein Honorar in Höhe von dreißig Euro, wodurch sich die Belastung der Tierheime erheblich reduziert und somit nachhaltige Verbesserungen im Tierschutz ermöglicht.

Ehrenamtliche beteiligen sich an Katzenfang, Kastration und sinnvoller Rückgabeaktion

Im Projekt sind ausdrücklich Tierschutzvereine und private Helfer angesprochen, die in definierten Gemeinden Straßenkatzen einfangen und zur Kastration anmelden. Nach dem Eingriff erhalten die Tiere einen implantierten Mikrochip und werden in FINDEFIX registriert. In einer begleiteten Erholungsphase werden sie medizinisch betreut. Abschließend erfolgt die behutsame Freilassung an die ursprünglichen Fangorte. Diese Vorgehensweise verfolgt das Ziel, wildlebende Katzenbestände human und effizient zu regulieren und Tierheime nicht zu überfordern. Ressourcen optimal genutzt.

Land stellt 110.000 Euro bereit zur Förderung Straßenkatzenkastration jetzt

Die Kombination aus landesweiter Frühjahrsaktion und Katzenschutzverordnung setzt in Schleswig-Holstein neue Standards im Tierschutz, indem sie systematische Kastrationen, Mikrochip-Kennzeichnungen und verpflichtende Registrierungen miteinander verknüpft. Dieses abgestimmte Vorgehen bekämpft unkontrollierte Vermehrung direkt an der Wurzel und reduziert das Leid freilebender Katzenpopulationen. Unterstützung durch finanzielle Mittel von Land, Verbänden und Kommunen sowie das Engagement von Tierärzten und Helfern sichert eine nachhaltige Entlastung der Tierheime und bessere Rahmenbedingungen für Katzen durchdachte transparente Abläufe sichern Erfolg.

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