Nachteile bei Gestaltungsmissbrauch: Verlust der steuerlichen Anerkennung

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In Deutschland sind Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen oder Gesellschaften weit verbreitet. Steuervorteile spielen oft eine entscheidende Rolle dabei. Der Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation eröffnet neue Möglichkeiten zur Abschreibung und wird daher häufig genutzt.

Steuervorteile durch Verkauf von langjährigen Mietwohnungen an Kinder

Eine häufig verwendete Strategie besteht darin, langjährig vermietete Wohnungen an die eigenen Kinder zu verkaufen, um ihnen zukünftige Mieteinnahmen und die damit verbundenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden, können steuerfrei verkauft werden, wodurch die Grundstücksspekulationsteuer entfällt. Dies ermöglicht es der nächsten Generation, das volle Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich zu nutzen.

Im Steuerrecht gibt es unterschiedliche Vorgaben für Geschäfte zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen. Es ist entscheidend sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen vollständig und korrekt umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung diese genau prüft. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster verdeutlicht die Schwierigkeiten, die bei der Erlangung der gewünschten steuerlichen Anerkennung auftreten können.

Die Vereinbarungen müssen im Einklang mit dem Fremdvergleichsmaßstab stehen, wie auch in diesem Fall betont wird.

Die Eltern haben beschlossen, den Kindern den Kaufpreis nach Abschluss des Kaufvertrags zu schenken. Das Finanzamt hat diesen Vorgang aufgedeckt und das Gericht hat den Gestaltungsmissbrauch verworfen. Die Richter waren der Meinung, dass es sich nicht um einen entgeltlichen Verkauf, sondern um eine Schenkung der Immobilie handelte. Da die Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten geltend machen.

Die Steuerberaterin Cirsten Schulz von Ecovis bewertet die Gestaltung des Immobilienverkaufs an die Kinder grundsätzlich als positiv. Allerdings wurde festgestellt, dass die Durchführung nicht bis zum Ende konsequent erfolgte. Dennoch konnten die Kinder im Rahmen der Grundstücksumschreibung die noch nicht abbezahlten Schulden der Eltern übernehmen und diese als steuermindernde Anschaffungskosten geltend machen.

Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass es entscheidend ist, dass Vereinbarungen bei Geschäften zwischen Angehörigen vollständig erfüllt werden, um die beabsichtigten steuerlichen Vorteile zu erlangen. Bei Missbrauch dieser Gestaltungsmöglichkeiten werden die Steuervorteile nicht gewährt, was zu Nachteilen für alle Beteiligten führen kann.

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