Schulden in der Ehe: Was man beachten sollte

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Der Welttag der Ehe am 12. Februar bietet eine Gelegenheit, das Thema Schulden in einer Ehe genauer zu betrachten.

Keine gemeinschaftliche Haftung für vorherige Schulden

Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, bleiben ausschließlich beim Partner, der sie gemacht hat. Das bedeutet, dass Schulden aus Kreditverträgen, Unterhaltsansprüchen und ähnlichen Verbindlichkeiten auch nach der Eheschließung alleinige Verantwortung des betreffenden Partners bleiben. Dies gilt auch für Schulden aus Verträgen oder Forderungen, die vor der Ehe entstanden sind, wie von ARAG Experten bestätigt.

Keine automatische Haftung für Schulden während der Ehe

Die Haftung für Schulden, die während der Ehe entstehen, liegt in der Regel beim Ehepartner, der die Verbindlichkeiten eingegangen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eheleute einen Ehevertrag mit Gütertrennung abgeschlossen haben oder im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.

Gemäß Paragraf 1363 Absatz 2 des BGB wird das Vermögen von Mann und Frau in einer Zugewinngemeinschaft nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen.

Laut ARAG Experten haften beide Ehegatten als Gesamtschuldner für Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs, die im Rahmen der Haushaltsführung getätigt werden, wie beispielsweise der Kauf von Lebensmitteln oder Haushaltsgeräten.

Schulden auf Girokonto in der Ehe: Haftung für Ehegatten

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Haftung für Schulden auf einem gemeinsamen Girokonto. Wenn ein solches Konto vorhanden ist, sind beide Ehepartner gegenüber der Bank für die Schulden verantwortlich, die vom anderen Partner verursacht wurden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Kontoinhaber ohne Wissen und ohne Möglichkeit der Vorhersehbarkeit des anderen Partners eine Überziehung verursacht.

Rechtliche Ausnahme im Mietrecht: Nicht-Unterzeichner wird Mitmieter

Im Mietrecht besteht die Regel, dass derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat, haftet. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der nicht unterzeichnende Ehepartner im Vertragskopf aufgeführt ist und im Laufe des Mietverhältnisses dem Vermieter gegenüber rechtsgeschäftliche Erklärungen abgibt, gilt er als Mitmieter. Das bedeutet, dass sein Verhalten zu einem konkludenten Vertragsschluss führt. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Ehepartner, der den Vertrag nicht unterschrieben hat, dennoch als Mieter angesehen werden möchte.

Scheidung als Möglichkeit zur finanziellen Neuordnung

Steuerliche Entlastung bei Scheidung: Naturalunterhaltsleistung steuerlich geltend machen

Informationen dazu wurden vom Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlicht, Aktenzeichen IX R 8/20.

Prostituierte verspricht Ehemann Verzicht auf Beruf

Ein Mann traf seine Traumfrau im Rotlichtmilieu und heiratete sie. Im Rahmen der Eheschließung versprach sie, ihren Beruf als Prostituierte aufzugeben. Als Gegenleistung gewährte er ihr ein unentgeltliches und unbefristetes Wohnrecht in seinem Einfamilienhaus. Zusätzlich verpflichtete er sich, ihr nach einer möglichen Trennung nicht nur das Haus, sondern auch die betrieblich genutzten Räume zu überlassen, um sicherzustellen, dass sie eine finanziell abgesicherte Zukunft hat.

Nach der Trennung von ihrem Ehemann und ihrer Rückkehr zur Prostitution widerrief die Frau das Wohnrecht und die Überlassung der Immobilie. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Widerruf und bezweifelte die Wirksamkeit der Schenkung aufgrund des „groben Undanks“ der Beschenkten (Az.: X ZR 80/11).

Die ARAG Experten haben wichtige Informationen darüber bereitgestellt, wie Schulden in einer Ehe gehandhabt werden und welche Auswirkungen sie auf die Ehepartner haben können. Die Artikel betonen, dass Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, weiterhin die alleinige Verantwortung des betreffenden Partners sind und dass Ehepartner nicht automatisch für die Schulden des anderen Partners haften. Es wird klargestellt, dass eine Haftung nur dann besteht, wenn der Vertrag mit unterzeichnet wurde oder Bürgschaften übernommen wurden.

Der Artikel hebt hervor, dass es in bestimmten Fällen Ausnahmen von der Haftung für Schulden gibt, wie zum Beispiel bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs.

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