Millionen Riester-Verträge ruhen: Kritik an fehlender Sparbereitschaft

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Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs könnte sich positiv auf die Auszahlungssituation von Riester-Sparern auswirken. Die betroffene Klausel, die von Sparkassen verwendet wurde, wurde für unwirksam erklärt. Es handelt sich um die Regelung, dass dem Sparer bei Vereinbarung einer Leibrente möglicherweise Abschluss- und/oder Vermittlungskosten in Rechnung gestellt werden können. Der Vorsitzende Richter in Karlsruhe erklärte, dass diese Klausel für den durchschnittlichen Verbraucher nicht ausreichend klar und verständlich ist. Betroffene sollten daher über die möglichen Kosten informiert sein, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Klare Verhältnisse: Keine Gebühren bei Riester-Sparplänen

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) betrifft Riester-Sparer, die einen Riester-Banksparplan bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach in Bayern abgeschlossen haben. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen diese und andere Sparkassen geklagt, da sie ähnliche Klauseln in ihren Riester-Verträgen verwendet haben. Laut der Verbraucherzentrale dürfen Sparkassen nun in solchen Fällen keine Gebühren mehr erheben. Kunden, die sich noch in der Ansparphase befinden, sollten das Urteil im Hinterkopf behalten. Geldinstitute dürfen solange keine Kosten verlangen, solange diese nicht transparent ausgewiesen werden.

Sparkassenverband und Volksbanken prüfen Klausel-Auswirkungen auf Verträge von Kunden

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht davon aus, dass eine große Anzahl von Kunden anderer Institute möglicherweise von solchen Klauseln betroffen sein könnte. Bisher haben verschiedene Oberlandesgerichte unterschiedliche Urteile gefällt. Der Sparkassenverband DSGV und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken prüfen derzeit die Auswirkungen des Urteils auf ihre Verträge. Ein Vertreter der Sparkasse Günzburg-Krumbach argumentierte vor dem BGH, dass es sich bei der Klausel um einen allgemeinen Hinweis und nicht um eine rechtsverbindliche Vertragsbedingung handelt.

Millionen ruhende Riester-Verträge: Kritik an hohen Gebühren und Zinsen

Die Riester-Rente ist seit langem umstritten, insbesondere aufgrund der hohen Gebühren und niedrigen Zinsen, die die Rendite schmälern können. Im April kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Kosten, die Anbieter bei Beginn der Auszahlung erheben. Das Hauptziel der Riester-Rente besteht darin, Menschen dabei zu unterstützen, Geld für ihre Altersvorsorge anzusparen, indem ihnen staatliche Zulagen gewährt werden. Laut aktuellen Daten des Bundesarbeitsministeriums gibt es knapp 16 Millionen Riester-Verträge, von denen etwa ein Fünftel bis knapp ein Viertel derzeit nicht aktiv sind und nicht bespart werden.

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