Auf der 96. JuMiKo haben die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Rechtsanwaltskammern dem bayerischen Plan zur Minderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes eine klare Absage erteilt. Sie betonen, dass Rechtsschutzversicherer primär profitorientiert agieren und deshalb systemische Interessenkonflikte riskieren, die Mandanten benachteiligen. Das aktuelle RDG garantiert hingegen berufsrechtliche Unabhängigkeit, Schweigepflicht und Schutz von Verbraucherinteressen. Ziel ist es, Transparenz und hohe Qualitätsstandards in der Rechtsberatung nachhaltig zu sichern. Bund und Länder werden zu entschlossener Haltung aufgerufen.
Das erwartet Dich in diesem Artikel
RDG-Stabilität sichern: BRAK und Kammern erhalten Mandantenunabhängigkeit langfristig verpflichtend
Auf der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hebt die Bundesrechtsanwaltskammer zusammen mit den Regionalkammerpräsidenten hervor, dass das bestehende Rechtsdienstleistungsgesetz elementar für qualifizierte Anwaltsberatung ist. Gestützt auf umfangreiche Stellungnahmen aus den Ländern kritisiert die BRAK den bayerischen Entwurf, der die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte beeinträchtigen kann. Sie mahnen Bund und Länder, diesen Kurs zu korrigieren und Mandantenschutz sowie Transparenz nicht preiszugeben. Sie fordern eine entschlossene Ablehnung aus dringender Verantwortung für Verbraucherschutz.
Mandantenschutz bleibt auf der Strecke bei gewinngetriebener Versicherungsberatung erheblich
In ihrer Eigenschaft als gewinnorientierte Beratungseinheiten streben Rechtsschutzversicherer danach, Kosten drastisch zu senken und Erträge substanziell zu steigern. Dabei entstehen zwangsläufig Interessenkonflikte, die Mandantinnen und Mandanten nicht transparent dargestellt werden. Trotz anwaltlicher Vertretung müssen Versicherte oftmals mehrfach intervenieren, bis zugesagte Deckungsleistungen verbindlich bestätigt werden. Diese Praxis reduziert die Effizienz und Glaubwürdigkeit des Rechtsschutzes und stellt Verbraucherinnen und Verbraucher vor erhebliche Hürden, um ihre Ansprüche durchzusetzen transparent und unabhängig zu gewährleisten.
Versicherung lehnt Kostenzusagen ab, Mandanten bleiben ohne fachlichen Schutz
Die Übertragung rechtlicher Beratung an Versicherer führt unweigerlich zu Zielkonflikten: Einerseits sollen Versicherer Kosten senken, andererseits müsste angemessener Rechtsschutz gewährleistet sein. Mandanten wären potenziell schutzlos, wenn wichtige juristische Schritte aufgrund wirtschaftlicher Interessen des Versicherers eingestellt oder verzögert werden. Die Beauftragung unabhängiger Anwältinnen und Anwälte verhindert derartige Interessenkollisionen und garantiert, dass sämtliche rechtlichen Maßnahmen mit Priorität auf die individuellen Bedürfnisse des Klienten ausgerichtet sind. Dies sichert einen unkomplizierten Zugang zum Rechtsschutz.
Anwaltsberuf im RDG garantiert Mandantenschutz und Vermeidung von Interessenkonflikten
Die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten ist für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz zwingend: Sie müssen unabhängig urteilen, das Mandatsgeheimnis wahren und alle Interessenkonflikte vermeiden. Diese Schutzmechanismen sind gesetzlich festgelegt und bilden das Fundament für eine transparente, qualitativ hochwertige Mandatsführung. Mandanten können sich auf eine objektive Interessenvertretung verlassen. Im Unterschied dazu besitzen Rechtsschutzversicherer als Geschäftsunternehmen keine vergleichbaren berufsrechtlichen Verpflichtungen, weshalb dort unternehmerische Erwägungen stärker ins Beratungsergebnis eingreifen können.
Wessels fordert transparentere und unabhängigere Rechtsberatung statt Versichererinterner Kostenkontrolle
Für Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, ist der bayerische Vorstoß eine undurchsichtige Gefälligkeit gegenüber Rechtsschutzversicherern zulasten der Mandanten. Er stellt klar, dass organisatorische Trennungen innerhalb von Versicherungskonzernen keine echte Barriere gegen Interessenkonflikte bilden und solche Maßnahmen lediglich der Selbstinszenierung dienen. Wessels ruft die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern dazu auf, den Entwurf abzulehnen und dadurch den Schutz der Mandanten verbindlich zu sichern.
Klare RDG-Regeln der BRAK stärken Verbraucherschutz und Rechtsberatung nachhaltig
Mit der entschlossenen Verteidigung des Rechtsdienstleistungsgesetzes sichert die Bundesrechtsanwaltskammer die Qualität unabhängiger Rechtsberatung. Mandantinnen und Mandanten erfahren professionelle, transparente Leistung, die strengen berufsrechtlichen Vorgaben folgt und den Verbraucherschutz stärkt. Die gesetzlichen Regelungen verhindern Interessenkonflikte, garantieren neutrale Mandantenbetreuung und ermöglichen jederzeit einen barrierearmen Zugang zu juristischer Unterstützung. Diese Initiative fördert das Vertrauen in die Anwaltschaft, gewährleistet faire Vertretung und stärkt die Rechtssicherheit im Alltag.

