Die Vorlage umfasst auch Regelungen zur anschließenden Auszahlungsphase, bei der eine Kombination aus Einmalzahlung und lebenslanger Rente freiwillig gewählt werden kann. Damit sollen individuelle Lebenssituationen berücksichtigt und gleichzeitig Mindestsicherungen aufrechterhalten werden. Die Einmalzahlung unterliegt strengen Höchstgrenzen, um Fehlgebrauch zu vermeiden. Nutzungsbestimmungen und Nachweispflichten stellen sicher, dass das Geld für altersgerechte Zwecke eingesetzt wird. Auf diese Weise unterstützt die Reform eine bedarfsgerechte, flexible Vorsorgegestaltung. transparent nachhaltig risikobewusst verlässlich effizient sicher
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Referentenentwurf ebnet Weg für transparente, performancestarke und zukunftsfähige Zusatzrentenkonzepte
Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums stellt die Riester-Rente auf neue Beine und definiert klare Produktstandards für eine moderne Altersvorsorge. GDV-Chef Asmussen sieht in der vorgeschlagenen Zusatzrente eine einfache, verständliche Lösung mit garantierten Mindestrenten und zugleich Chancen auf Kapitalmarktgewinne. Die geplante Reform senkt Gebühren, digitalisiert interne Abläufe und erweitert die Auszahlungsmodelle in der Rentenphase. Damit erhalten Versicherte ein transparentes, flexibles Vorsorgeprodukt, das Sicherheit und Rendite optimal miteinander verknüpft mit optimierter praxisnaher Betreuung.
Private Altersvorsorge wird flexibler durch befristete Rentenzahlungen bis 85
Mit dem Gesetzesentwurf wird eine befristete Rentenleistung bis zum 85. Lebensjahr als ergänzende Option neben der lebenslangen Rente eingeführt. Versicherte können dadurch flexibler auf persönliche oder finanzielle Veränderungen im Alter reagieren. Zudem ermöglicht die Regelung, einen Teil der Beiträge chancenorientiert anzulegen und so höhere Renditechancen zu nutzen. Gleichzeitig bleibt eine garantierte Mindestrente erhalten, um Stabilität und Schutz vor Versorgungsrisiken zu gewährleisten und Planungssicherheit zu bieten auch im außerordentlichen Fall effektiv.
Stärkere Kapitalmarktorientierung durch Reduktion der Beitragsgarantie sichert höhere Auszahlungen
Künftig werden nur noch Teilbeträge der eingezahlten Beiträge garantiert, während der verbleibende Anteil aktiv in chancenorientierte Kapitalmarktanlagen überführt wird. Dazu gehören Aktien, Fonds mit thematischem Fokus und breit gestreute Indexinvestments. Dieser Ansatz ermöglicht, durch Marktpartizipation höhere Renditen zu erzielen und dadurch die späteren Rentenzahlungen zu steigern. Die garantierte Mindestleistung bleibt jedoch bestehen, um auch in volatilen Phasen eine Grundabsicherung zu gewährleisten und Altersarmut wirksam vorzubeugen.
Lebenslange Absicherung zählt: GDV fordert Garantie über 85 hinaus
Der GDV weist darauf hin, dass die staatliche Förderung aus der Riester-Rente spätestens mit Erreichen des 85. Lebensjahres endet und somit Versorgungslücken entstehen können. Aktuelle Daten illustrieren, dass circa 50 Prozent der Männer und rund zwei Drittel der Frauen im Rentenalter 66 Jahre über diese Altersgrenze hinausleben. Ohne zusätzliche Rentenansprüche stehen viele Senioren vor finanziellen Engpässen. Ein lebenslanger, zum Tod garantierter Schutz ist daher entscheidend, um finanziellen Rückhalt zu gewähren.
Entwurf der Riester-Reform vernachlässigt Garantien, kritisiert GDV massiv deutlich
Der GDV stellt fest, dass das vorgesehene Standarddepot ohne Mindestgarantien die soziale Schutzfunktion privater Altersvorsorge nicht gewährleistet. Garantierte Mindestrenten seien laut Verband wesentlicher Bestandteil, um Kursschwankungen auszugleichen und eine verlässliche Basisrente abzusichern. Ein reines Chancenprodukt könne diese kritische Sicherheitskomponente nicht ersetzen und erhöhe das Risiko, dass Versicherte im Alter Einkommenseinbußen sowie ernsthafte finanzielle Engpässe erleiden. Laut GDV würden ohne Garantiepuffer im Produkt erhebliche Vorsorgelücken entstehen das Vertrauen in Rentenkonzepte geschwächt.
Zukunftssichere Kombination aus Sicherheit und Wachstum kennzeichnet neue Riester-Alternative
Der vorliegende Referentenentwurf stärkt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter von Altersvorsorgeprodukten durch klare Rahmenbedingungen und transparente Regularien. Einheitliche Mindestgarantien reduzieren Risikoaversion auf Anbieterseite, während chancenorientierte Investmentoptionen Innovationen begünstigen. Flexible Auszahlungsmodelle bis zum 85. Lebensjahr diversifizieren das Produktportfolio. Geringe Eintrittsbarrieren und digitale Vertriebswege fördern neue Anbieter. Insgesamt entsteht ein dynamischer Markt mit attraktivem Kundennutzen, der den internationalen Vergleich nicht scheuen muss und Wachstumspotenziale erschließt. Der Gesetzesentwurf eröffnet neue Marktchancen und stärkt Standortattraktivität.

